Vereinspauschale
Vereinspauschale - Antragsverfahren 2026
Rechtsgrundlage
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 565).
Grundsätzliche Parameter
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitglieder (ab 27 Jahre): einfache Gewichtung.
- Anzahl an sonstigen Mitglieder, d.h. an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Mitglieder bis einschl. 26 Jahre: zehnfache Gewichtung.
- Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat: zehnfache Gewichtung.
- Ein Jugendanteil von mindestens 10 % muss erreicht werden.
- Die mit dem Antrag eingereichten Lizenzen müssen im Förderjahr im Verein eingesetzt werden und zum Stichtag der Eingangsfrist gültig sein.
Eine Förderung ist für Sport- und Schützenvereine nur möglich, wenn der antragstellende Verein die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreicht.
Antragstellung und Eingangsfrist
Eine grundlegende Antragsvoraussetzung ist, dass der Verein die Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.
Für die Antragstellung stehen u.a. zur Verfügung:
Ein neuer Onlineantrag von HK-Software (Zugangsdaten auf Anfrage). Vorteil: Hier stehen im Vereinsbereich alle Daten des Vorjahres (z.B. Lizenzauflistung) zur Verfügung und können einfach angepasst werden.
Der Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale des Landkreises Cham.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Die/der Vereinsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere dafür, dass alle zur Berücksichtigung vorgelegten Lizenzen im Förderjahr tatsächlich Einsatz im Übungsbetrieb des Vereines gefunden haben.
Die Lizenzen (Vorder- und Rückseite bei DOSB-Lizenz) laden Sie bitte nur im PDF-Format (kein jpeg-Format) hoch.
Für die Auflistung der Lizenzen verwenden Sie bitte beim Onlineantrag des Landkreises Cham ausschließlich das Formular Auflistung ÜL VP 2026. Tragen Sie in der Spalte “Ausweis-Nr. (Lizenz-Nr.)” nur die in der ersten Zeile stehende, komplette DOSB-Lizenznummer (z.B. BLSV-ÜL-C-0000000) und bei den Fußballlizenzen die komplette Lizenznummer (z.B. BY 000000-0901) ein.
Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen muss bis spätestens Montag, 02. März 2026 (Stichtag) beim Landratsamt Cham eingegangen sein.
Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Um ggf. fehlende Unterlagen nachreichen zu können, warten Sie bitte nicht bis zum letzten Tag mit der Einreichung des Antrages.
Nach dem 02. März 2026 können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen und berücksichtigt werden.
Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Lizenzen sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in der aktuellen Stand_2025-11-14_Lizenzliste für VP 2026 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration enthalten sind.
Lizenzen können nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenzen) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll.
Vorlage von Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen nicht mehr im Original vorgelegt werden.
Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie.
Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabenden. Es werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.
Teilung von Lizenzen
Lizenzen können höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird in diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die Teilung muss auf der „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ angegeben werden und zudem im Antrag (Übungsleiter/innen in weiteren Vereinen) eingetragen werden.