Jugendförderung
Beantragung der Jugendförderung
Der Landkreis Cham hat nach dem sogenannten “Eichenauer Urteil” seine Sportförderung auf die Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit umgestellt. Die Zuschüsse können für das jeweils laufende Jahr bis spätestens 31.10. des Förderjahres schriftlich beim Landratsamt Cham beantragt werden.
Antragsformular und Richtlinie
Weitere Förderungen gewährt der Kreisjugendring.