Sportpflege
Sportförderprogramme des Freistaates Bayern und des Landkreises Cham
Finanzielle und strukturelle Stärkung durch Sportförderprogramme
Die Sportförderprogramme der Freistaat Bayern und des Landkreises Cham haben das gemeinsame Ziel, den Sport und das Vereinsleben finanziell und strukturell zu stärken.
Insgesamt dienen die Förderprogramme dazu, die ehrenamtliche Vereinsarbeit zu erleichtern, sportliche Aktivitäten für alle Altersgruppen zu ermöglichen und die sportliche Infrastruktur in der Region nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
Sportstättenbau (Landkreis Cham)
Neben der staatlichen Förderung (Link zu den staatlichen Informationen) gewährt der Landkreis Cham Zuschüsse für den Sportstättenbau.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von den zuwendungsfähigen Baukosten (Festsetzung erfolgt durch BLSV bzw. Regierung der Oberpfalz).
Berechnung: 7,5 % der zuwendungsfähigen Baukosten – davon wiederum der Vomhundertsatz, der dem Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins entspricht.
Verfahrensablauf Sportvereine:
Einen Förderantrag für eine staatlichen Förderung beim Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV) stellen.
Verfahrensablauf Schützenvereine:
Ein Förderantrag für eine staatlichen Förderung ist entweder beim Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) oder beim Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB) vorzulegen und wird von dort an die zuständige Regierung der Oberpfalz zur Bearbeitung weitergeleitet.
Für die formlose Beantragung einer Landkreisförderung bitte eine Kopie des Förderantrages per Mail an sport@lra.landkreis-cham.de senden.
Vereinsmanager (Landkreis Cham)
Die Bezuschussung von Vereinsmanagern durch eine Kommune ist für Bayern einzigartig. Die finanziellen Mittel dafür stellen die Sparkassen des Landkreises Cham zur Verfügung.
Die Anträge sind jeweils vor dem 10. März eines Jahres für das vorausgegangene Kalenderjahr vorzulegen.
Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Jugendförderung (Landkreis Cham)
Der Landkreis Cham hat nach dem sogenannten “Eichenauer Urteil” seine Sportförderung auf die Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit umgestellt.
Die Zuschüsse können für das jeweils laufende Jahr bis spätestens 31.10. des Förderjahres schriftlich beim Landratsamt Cham beantragt werden.
Derzeit können 6,00 Euro pro Kind/Jugendlichen (bis 18. Lebensjahr) beantragt werden.
Weitere Förderungen können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Schwimmförderprogramm für Kommunen (Landkreis Cham)
Der Landkreis Cham hat ein eigenes Programm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Cham im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII beschlossen.
Das neue Förderprogramm ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Bädern im Landkreis Cham, sofern die Einrichtungen u.a. der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Vereinspauschale - Antragsverfahren 2026 (Antragsfrist zum 02.03.2026 abgelaufen)
Rechtsgrundlage
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 565).
Grundsätzliche Parameter
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitglieder (ab 27 Jahre): einfache Gewichtung.
- Anzahl an sonstigen Mitglieder, d.h. an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Mitglieder bis einschl. 26 Jahre: zehnfache Gewichtung.
- Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat: zehnfache Gewichtung.
- Ein Jugendanteil von mindestens 10 % muss erreicht werden.
- Die mit dem Antrag eingereichten Lizenzen müssen im Förderjahr im Verein eingesetzt werden und zum Stichtag der Eingangsfrist gültig sein.
Antragstellung und Eingangsfrist
Eine grundlegende Antragsvoraussetzung ist, dass der Verein die Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.
Für die Antragstellung stehen u.a. zur Verfügung:
Ein neuer Onlineantrag von HK-Software (Zugangsdaten auf Anfrage).
Vorteil: Hier stehen im Vereinsbereich alle Daten des Vorjahres (z.B. Lizenzauflistung) zur Verfügung und können einfach angepasst werden.
Der Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale des Landkreises Cham.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Die/der Vereinsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere dafür, dass alle zur Berücksichtigung vorgelegten Lizenzen im Förderjahr tatsächlich Einsatz im Übungsbetrieb des Vereines gefunden haben.
Die Lizenzen (Vorder- und Rückseite bei DOSB-Lizenz) laden Sie bitte nur im PDF-Format (kein jpeg-Format) hoch.
Für die Auflistung der Lizenzen verwenden Sie bitte beim Onlineantrag des Landkreises Cham ausschließlich das Formular Auflistung ÜL VP 2026. Tragen Sie in der Spalte “Ausweis-Nr. (Lizenz-Nr.)” nur die in der ersten Zeile stehende, komplette DOSB-Lizenznummer (z.B. BLSV-ÜL-C-0000000) und bei den Fußballlizenzen die komplette Lizenznummer (z.B. BY 000000-0901) ein.
Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen muss bis spätestens Montag, 02. März 2026 (Stichtag) beim Landratsamt Cham eingegangen sein.
Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Um ggf. fehlende Unterlagen nachreichen zu können, warten Sie bitte nicht bis zum letzten Tag mit der Einreichung des Antrages.
Nach dem 02. März 2026 können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen und berücksichtigt werden.
Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Lizenzen sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in der aktuellen Stand_2025-11-14_Lizenzliste für VP 2026 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration enthalten sind.
- Vorlage von Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen nicht mehr im Original vorgelegt werden.
Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie.
Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabenden. Es werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.
- Teilung von Lizenzen
Lizenzen können höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird in diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die Teilung muss auf der „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ angegeben werden und zudem im Antrag (Übungsleiter/innen in weiteren Vereinen) eingetragen werden.
Nutzung der kreiseigenen Schulsportstätten
Gebührenübersicht
Folgende Pauschalen für Sportvereine werden ab dem Schuljahr 2025/2026 für die Nutzung der Schulsporthallen des Landkreises Cham, für jeweils 60 Minuten berechnet:
- Einfachturnhalle 4 € (sonstige Nutzer 8 €)
- Doppelturnhalle 7 € (sonstige Nutzer 14 €)
- Dreifachturnhalle 10 € (sonstige Nutzer 20 €)
Bei den Belegungen wird zwischen Ganzjahresnutzung und Winternutzung (Oktober bis März) unterschieden.
Übersicht der Schulsporthallen und des Kreissportfeldes
Landkreisprogramm zur Pflege von Rasenspielfeldern
Kostenübersicht (gültig ab 2026)
Anmeldetermin: 15. März eines Jahres
Vertikutierung
300,00 €
Aerifizierung
220,00 €
Besandung
310,00 €
Abschleppen
85,00 €
Tiefenlockerung mit Vollspund
780,00 €
Einbringung von Grassamen
Samen hat die Kommune bzw. der Verein zu stellen (ist nur in Verbindung mit dem Arbeitsgang Besandung möglich) kostenlos
Lieferung von Fertigrasen je qm frei Sportplatz
Sofortiger Einbau hat durch die Kommune bzw. den Verein zu erfolgen mindestens 12,00 €
Anfahrtspauschale pro Sportplatz (2 Sportplätze = 1 Pauschale)
80,00 € Anfahrtskosten für Beratung werden durch den Dienstleister separat in Rechnung gestellt.
Ehrung erfolgreicher Sportler und verdienter Vereinsmitarbeiter
Ehrenordnung und Ehrungsantrag
Der Landkreis Cham verleiht als Anerkennung für hervorragende sportliche Leistungen, sowie für besondere Verdienste zur Förderung des Sportes, insbesondere bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in den Sport- und Schützenvereinen und Sportverbänden, Sportleistungs- und ehrenzeichen.
Sport- und Schützenvereine im Landkreis Cham und Verbandsstruktur
Übersicht der Sportarten und Vereine
Verbandsstruktur im Landkreis Cham
Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) - Sportkreis Cham
Der BLSV ist die Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern und der Interessensvertreter seiner Sportvereine und Sportfachverbände.
Sportbezirke und Sportkreise sind die regionalen Gliederungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes. Sie werden von ehrenamtlichen Vorständen geführt und vertreten die Interessen der Sportvereine gegenüber politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen, Verbänden und Organisationen.
Im Landkreis Cham ist der Bayerische Landessportverband – Sportkreis Cham zuständig.
Bayerische Sportjugend (BSJ) - Sportkreis Cham
Die Bayerische Sportjugend ist die Jugendorganisation des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV). Mit ca. 2 Millionen Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist sie der größte Jugendverband Bayerns.
Die Sportbezirke und Sportkreise sind die regionalen Gliederungen der Bayerischen Sportjugend im BLSV.
Sie werden von ehrenamtlichen Vorständen geführt und vertreten die Interessen der Sportvereine gegenüber politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen, Verbänden und Organisationen.
Im Landkreis Cham ist die Bayerische Sportjugend – Sportkreis Cham zuständig.
Oberpfälzer Schützenbund (OSB)
Der Oberpfälzer Schützenbund (OSB) ist der Dachverband der Schützenvereine in der Oberpfalz. Er organisiert und vertritt zahlreiche Vereine und deren Mitglieder im Bereich Sportschießen sowie Brauchtumspflege.
Der Verband gehört dem Deutschen Schützenbund (DSB) an und kümmert sich unter anderem um die Durchführung von Wettkämpfen, Meisterschaften und die Förderung des Schießsports – sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport.
Neben dem sportlichen Aspekt spielt auch die Tradition und Gemeinschaft eine wichtige Rolle: Der Oberpfälzer Schützenbund unterstützt die Pflege des Schützenwesens, etwa durch Feste, Umzüge und Jugendarbeit in den Vereinen.
Im Landkreis Cham sind die Schützengaue Cham, Furth im Wald, Roding und Waldmünchen sind für den OSB vor Ort zuständig.
Bayerischer Sportschützenbund (BSSB)
Der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) ist der größte Schießsportverband in Bayern und einer der größten Landesverbände im Deutschen Schützenbund. Er vereint zahlreiche Schützenvereine und organisiert den Schießsport auf Landesebene.
Zu seinen Aufgaben gehören die Durchführung von Wettkämpfen und Meisterschaften, die Förderung des Leistungs- und Breitensports sowie die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Schützen.
Neben dem Sport engagiert sich der BSSB auch für die Pflege von Tradition und Brauchtum im Schützenwesen und fördert besonders die Jugendarbeit in den Vereinen.
Im Landkreis Cham ist der Sportschützengau Kötzting für den BSSB vor Ort zuständig.
Arbeitsgemeinschaft Schützen im Landkreis Cham (ArGe Schützen)
Die Arbeitsgemeinschaft Schützen im Landkreis Cham (ArGe) ist ein Zusammenschluss der Schützenvereine im Landkreis Cham. Sie dient vor allem der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den einzelnen Vereinen.
Die ArGe organisiert gemeinsame Veranstaltungen, fördert den Austausch zwischen den Schützen und vertritt deren Interessen auf Landkreis-Ebene. Dabei stehen sowohl der Schießsport als auch die Pflege von Tradition und Gemeinschaft im Mittelpunkt.
Ansprechpartner ist Herr Christoph Kuchenreuter als ArGe-Vorsitzender
Telefon: 09971/1506
Mail: c.kuchenreuter@t-online.de