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Sportpflege

Sportförderprogramme des Freistaates Bayern und des Landkreises Cham

Finanzielle und strukturelle Stärkung durch Sportförderprogramme

Die Sportförderprogramme der Freistaat Bayern und des Landkreises Cham haben das gemeinsame Ziel, den Sport und das Vereinsleben finanziell und strukturell zu stärken.

Insgesamt dienen die Förderprogramme dazu, die ehrenamtliche Vereinsarbeit zu erleichtern, sportliche Aktivitäten für alle Altersgruppen zu ermöglichen und die sportliche Infrastruktur in der Region nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Sportstättenbau (Landkreis Cham)

Neben der staatlichen Förderung (Link zu den staatlichen Informationen) gewährt der Landkreis Cham Zuschüsse für den Sportstättenbau.

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von den zuwendungsfähigen Baukosten (Festsetzung erfolgt durch BLSV bzw. Regierung der Oberpfalz).

Berechnung: 7,5 % der zuwendungsfähigen Baukosten – davon wiederum der Vomhundertsatz, der dem Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins entspricht.

Verfahrensablauf Sportvereine:

Einen Förderantrag für eine staatlichen Förderung beim Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV) stellen.

Verfahrensablauf Schützenvereine:

Ein Förderantrag für eine staatlichen Förderung ist entweder beim Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) oder beim Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB) vorzulegen und wird von dort an die zuständige Regierung der Oberpfalz zur Bearbeitung weitergeleitet.

Für die formlose Beantragung einer Landkreisförderung bitte eine Kopie des Förderantrages per Mail an sport@lra.landkreis-cham.de senden.

Vereinsmanager (Landkreis Cham)

Die Bezuschussung von Vereinsmanagern durch eine Kommune ist für Bayern einzigartig. Die finanziellen Mittel dafür stellen die Sparkassen des Landkreises Cham zur Verfügung.

Die Anträge sind jeweils vor dem 10. März eines Jahres für das vorausgegangene Kalenderjahr vorzulegen.

Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Jugendförderung (Landkreis Cham)

Der Landkreis Cham hat nach dem sogenannten “Eichenauer Urteil” seine Sportförderung auf die Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit umgestellt.

Die Zuschüsse können für das jeweils laufende Jahr bis spätestens 31.10. des Förderjahres schriftlich beim Landratsamt Cham beantragt werden.

Derzeit können 6,00 Euro pro Kind/Jugendlichen (bis 18. Lebensjahr) beantragt werden. 

 

Weitere Förderungen können beim Kreisjugendring beantragt werden.

Schwimmförderprogramm für Kommunen (Landkreis Cham)

Der Landkreis Cham hat ein eigenes Programm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Cham im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII beschlossen.

Das neue Förderprogramm ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Bädern im Landkreis Cham, sofern die Einrichtungen u.a. der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

 

Vereinspauschale - Antragsverfahren 2026 (Antragsfrist zum 02.03.2026 abgelaufen)

Rechtsgrundlage

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 565).

Grundsätzliche Parameter

Eine Förderung ist für Sport- und Schützenvereine nur möglich, wenn der antragstellende Verein die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreicht.

Antragstellung und Eingangsfrist

Eine grundlegende Antragsvoraussetzung ist, dass der Verein die Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.

Für die Antragstellung stehen u.a. zur Verfügung:

Ein neuer Onlineantrag von HK-Software (Zugangsdaten auf Anfrage). 

Vorteil: Hier stehen im Vereinsbereich alle Daten des Vorjahres (z.B. Lizenzauflistung) zur Verfügung und können einfach angepasst werden.

Der Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale des Landkreises Cham. 

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Die/der Vereinsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere dafür, dass alle zur Berücksichtigung vorgelegten Lizenzen im Förderjahr tatsächlich Einsatz im Übungsbetrieb des Vereines gefunden haben.

Die Lizenzen (Vorder- und Rückseite bei DOSB-Lizenz) laden Sie bitte nur im PDF-Format (kein jpeg-Format) hoch. 

Für die Auflistung der Lizenzen verwenden Sie bitte beim Onlineantrag des Landkreises Cham ausschließlich das Formular Auflistung ÜL VP 2026. Tragen Sie in der Spalte “Ausweis-Nr. (Lizenz-Nr.)” nur die in der ersten Zeile stehende, komplette DOSB-Lizenznummer (z.B. BLSV-ÜL-C-0000000) und bei den Fußballlizenzen die komplette Lizenznummer (z.B. BY 000000-0901) ein.

Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen muss bis spätestens Montag, 02. März 2026 (Stichtag) beim Landratsamt Cham eingegangen sein.
Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Um ggf. fehlende Unterlagen nachreichen zu können, warten Sie bitte nicht bis zum letzten Tag mit der Einreichung des Antrages.

Nach dem 02. März 2026 können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen und berücksichtigt werden.

Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen

Lizenzen sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in der aktuellen Stand_2025-11-14_Lizenzliste für VP 2026 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration enthalten sind.

Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen nicht mehr im Original vorgelegt werden.

Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie.

Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabenden. Es werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.

Lizenzen können höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird in diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die Teilung muss auf der „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ angegeben werden und zudem im Antrag (Übungsleiter/innen in weiteren Vereinen) eingetragen werden.

Nutzung der kreiseigenen Schulsportstätten

Gebührenübersicht

Folgende Pauschalen für Sportvereine werden ab dem Schuljahr 2025/2026 für die Nutzung der Schulsporthallen des Landkreises Cham, für jeweils 60 Minuten berechnet:

Bei den Belegungen wird zwischen Ganzjahresnutzung und Winternutzung (Oktober bis März) unterschieden.

Übersicht der Schulsporthallen und des Kreissportfeldes

Landkreisprogramm zur Pflege von Rasenspielfeldern

Kostenübersicht (gültig ab 2026)

Anmeldetermin: 15. März eines Jahres

Vertikutierung

300,00 €

Aerifizierung

220,00 €

Besandung

310,00 €

Abschleppen

85,00 €

Tiefenlockerung mit Vollspund

780,00 €

Einbringung von Grassamen

Samen hat die Kommune bzw. der Verein zu stellen (ist nur in Verbindung mit dem Arbeitsgang Besandung möglich) kostenlos

Lieferung von Fertigrasen je qm frei Sportplatz

Sofortiger Einbau hat durch die Kommune bzw. den Verein zu erfolgen mindestens 12,00 €

Anfahrtspauschale pro Sportplatz (2 Sportplätze = 1 Pauschale)

80,00 € Anfahrtskosten für Beratung werden durch den Dienstleister separat in Rechnung gestellt.

Ehrung erfolgreicher Sportler und verdienter Vereinsmitarbeiter

Ehrenordnung und Ehrungsantrag

Der Landkreis Cham verleiht als Anerkennung für hervorragende sportliche Leistungen, sowie für besondere Verdienste zur Förderung des Sportes, insbesondere bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in den Sport- und Schützenvereinen und Sportverbänden, Sportleistungs- und ehrenzeichen.

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Cham und Verbandsstruktur

Übersicht der Sportarten und Vereine

Verbandsstruktur im Landkreis Cham

Logo Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) Cham

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) - Sportkreis Cham

Der BLSV ist die Dach­or­ga­ni­sa­tion des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern und der Inter­es­sens­ver­tre­ter seiner Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände.

Sport­be­zirke und Sport­kreise sind die regio­na­len Glie­de­run­gen des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des. Sie werden von ehren­amt­li­chen Vorstän­den geführt und vertre­ten die Inter­es­sen der Sport­ver­eine gegen­über poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Grup­pie­run­gen, Verbän­den und Organisationen.

Im Landkreis Cham ist der Bayerische Landessportverband –  Sportkreis Cham zuständig.

Logo der Bayerischen Sportjugend (BSJ) Cham

Bayerische Sportjugend (BSJ) - Sportkreis Cham

Die Baye­ri­sche Sport­ju­gend ist die Jugend­or­ga­ni­sa­tion des Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­ban­des (BLSV). Mit ca. 2 Mil­lio­nen Mit­glied­schaf­ten von Kin­dern, Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen ist sie der größte Jugend­ver­band Bay­erns.

Die Sport­be­zirke und Sport­kreise sind die regio­na­len Glie­de­run­gen der Baye­ri­schen Sport­ju­gend im BLSV.

Sie wer­den von ehren­amt­li­chen Vor­stän­den geführt und ver­tre­ten die Inter­es­sen der Sport­ver­eine gegen­über poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Grup­pie­run­gen, Ver­bän­den und Orga­ni­sa­tio­nen.

Im Landkreis Cham ist die Bayerische Sportjugend –  Sportkreis Cham zuständig.

Wappen des Oberpfälzer Schützenbundes (OSB)

Oberpfälzer Schützenbund (OSB)

Der Oberpfälzer Schützenbund (OSB) ist der Dachverband der Schützenvereine in der Oberpfalz. Er organisiert und vertritt zahlreiche Vereine und deren Mitglieder im Bereich Sportschießen sowie Brauchtumspflege.

Der Verband gehört dem Deutschen Schützenbund (DSB) an und kümmert sich unter anderem um die Durchführung von Wettkämpfen, Meisterschaften und die Förderung des Schießsports – sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport.

Neben dem sportlichen Aspekt spielt auch die Tradition und Gemeinschaft eine wichtige Rolle: Der Oberpfälzer Schützenbund unterstützt die Pflege des Schützenwesens, etwa durch Feste, Umzüge und Jugendarbeit in den Vereinen.

Im Landkreis Cham sind die Schützengaue Cham, Furth im Wald, Roding und Waldmünchen sind für den OSB vor Ort zuständig.

Wappen des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB)

Bayerischer Sportschützenbund (BSSB)

Der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) ist der größte Schießsportverband in Bayern und einer der größten Landesverbände im Deutschen Schützenbund. Er vereint zahlreiche Schützenvereine und organisiert den Schießsport auf Landesebene.

Zu seinen Aufgaben gehören die Durchführung von Wettkämpfen und Meisterschaften, die Förderung des Leistungs- und Breitensports sowie die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Schützen.

Neben dem Sport engagiert sich der BSSB auch für die Pflege von Tradition und Brauchtum im Schützenwesen und fördert besonders die Jugendarbeit in den Vereinen.

Im Landkreis Cham ist der Sportschützengau Kötzting für den BSSB vor Ort zuständig.

Arbeitsgemeinschaft Schützen im Landkreis Cham (ArGe Schützen)

Die Arbeitsgemeinschaft Schützen im Landkreis Cham (ArGe) ist ein Zusammenschluss der Schützenvereine im Landkreis Cham. Sie dient vor allem der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den einzelnen Vereinen.

Die ArGe organisiert gemeinsame Veranstaltungen, fördert den Austausch zwischen den Schützen und vertritt deren Interessen auf Landkreis-Ebene. Dabei stehen sowohl der Schießsport als auch die Pflege von Tradition und Gemeinschaft im Mittelpunkt.

Ansprechpartner ist Herr Christoph Kuchenreuter als ArGe-Vorsitzender

Telefon: 09971/1506

Mail: c.kuchenreuter@t-online.de