Sportstättenbau

Zuschuss für den Sportstättenbau

Neben der staatlichen Förderung (Link zu den staatlichen Informationen) gewährt der Landkreis Cham Zuschüsse für den Sportstättenbau. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von den zuwendungsfähigen Baukosten (Festsetzung erfolgt durch BLSV bzw. Regierung der Oberpfalz). Berechnung: 7,5 % der zuwendungsfähigen Baukosten – davon wiederum der Vomhundertsatz, der dem Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins entspricht.

Verfahrensablauf Sportvereine:

Einen Förderantrag für eine staatlichen Förderung beim Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV) stellen

 

Verfahrensablauf Schützenvereine:

Ein Förderantrag für eine staatlichen Förderung ist entweder beim Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) oder beim Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB) vorzulegen und wird von dort an die zuständige Regierung der Oberpfalz zur Bearbeitung weitergeleitet.

 

Für die formlose Beantragung einer Landkreisförderung bitte eine Kopie des Förderantrages per Mail an

sport@lra.landkreis-cham.de senden.