Schwimmförderprogramm

Schwimmförderung des Landkreises Cham

Der Landkreis Cham hat ein eigenes Programm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Cham im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII beschlossen. Das neue Förderprogramm tritt ab dem 01. Januar 2023 in Kraft. Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Bädern im Landkreis Cham, sofern die Einrichtungen u.a. der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.