Jugendförderung

Beantragung der Jugendförderung

Der Landkreis Cham hat nach dem sogenannten “Eichenauer Urteil” seine Sportförderung auf die Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit umgestellt. Die Zuschüsse können für das jeweils laufende Jahr bis spätestens 31.10. des Förderjahres schriftlich beim Landratsamt Cham beantragt werden.

Antragsformular und Richtlinie

Weitere Förderungen gewährt der Kreisjugendring.