Vereinspauschale 2024 - Ablauf der Antragsfrist zum 01. März 2024

Rechtsgrundlage:

Mit der Veröffentlichung am 14. Dezember 2022 (BayMBl 2022 Nr. 714) sind zum 1. Januar 2023 die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 5. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie hier.

 

Antragstellung und Antragsfrist:

Die für die Antragstellung verbindliche Ausschlussfrist ist zum 01. März 2024 abgelaufen.

Seitdem können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen werden.

 

Grundsätzliche Parameter:

  1. Anzahl an erwachsenen Vereinsmitglieder (ab 27 Jahre): einfache Gewichtung.
  2. Anzahl an sonstigen Mitglieder, d.h. an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Mitglieder bis einschl. 26 Jahre: zehnfache Gewichtung.
  3. Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten  Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher  Zweckrichtung gemeldet hat: zehnfache Gewichtung.
  4. Es muss ein Jugendanteil von mindestens 10 % erreicht werden.

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 ME erreicht, kann eine Förderung nicht gewährt werden.