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Staatliche Förderung zur Steigerung der Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern - Neue Richtlinie ab 12. September 2023 - Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024

Die Bayerische Staatsregierung hat zur wirkungsvollen Unterstützung der Schwimmfähigkeit der Kinder ein neues Förderprogramm erlassen. Mit der Gewährung des Zuschusses soll ein finanzieller Anreiz für die Teilnahme von Vorschulkindern an Kursen zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens gesetzt werden. Dadurch soll die Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern gesteigert werden.

Die staatlichen Gutscheine werden durch die besuchte Kindertageseinrichtung jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres an die Vorschulkinder des jeweiligen Kindergartenjahres ausgereicht.

Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Ausreichung eines staatlichen Gutscheins beim örtlich zuständigen Landratsamt Cham, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege beantragen. Den Antrag finden Sie hier.

Im Rahmen der Gutscheinaktion 2023/2024 werden staatliche Gutscheine durch die besuchte schulische Einrichtung auch an die Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2022/2023 (Erstklässler des Schuljahres 2023/2024) ausgereicht.

Gegenstand der Förderung sind Gebührenermäßigungen für Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens, die von den Anbietern bei Vorlage eines staatlichen Gutscheins gewährt werden.

Die Förderhöhe ist auf den Nennbetrag der vorgelegten staatlichen Gutscheine (maximal 50 Euro je Gutschein) begrenzt.

Für sonstige Aufwände (mit Ausnahme der Aufwände der Antragstellung) wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 Euro je Gutschein gewährt.

Zuwendungsempfänger gemäß den Förderrichtlinien sind Anbieter von Kursen zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens.

Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn der Kursanbieter die Gebühr eines Kurses zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens bei Vorlage eines staatlichen Gutscheins um den Gutscheinbetrag ermäßigt.

Zuwendungsfähig sind gemäß der Förderrichtlinien nur Ermäßigungen auf Kurse, bei denen sich mindestens eine Unterrichtseinheit innerhalb des Bewilligungszeitraum (jeweils das Kindergartenjahr (1. September bis 31. August des Folgejahres) erstreckt, für das die staatlichen Gutscheine ausgegeben werden und bei denen die leitende Lehrperson die erforderliche Mindestqualifikation aufweist. Abweichend davon beginnt der Bewilligungszeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 am 12. September 2023 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2024.

Es ist darauf zu achten, dass die Rückseite des Gutscheins vollständig ausgefüllt ist und bereits bei der Anmeldung zum Kurs abgegeben werden muss. Ersatzgutscheine oder Kopien sind nicht förderfähig (nur Originale).

Zuständige Bewilligungsstelle für die DLRG, Wasserwacht und private Anbieter im Landkreis Cham ist das Landratsamt Cham, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege.

Die zusätzliche Bewilligungsstelle für Kursanbieter, die als Verein Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV) sind, ist der BLSV.

Nach Abschluss des jeweiligen Kurses können die o.g. Kursanbieter einen Antrag beim Landratsamt Cham, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege einreichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben:
  • Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • Name der Kindertageseinrichtung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • Beginn und Ende des Kurses,
  • Höhe der regulären Kursgebühr,
  • Name der Kursleitung,
  • Qualifikation der Kursleitung,
  • zugehörige Gutscheine,
  • Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung (Soweit noch nicht vorgelegt).
 

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bis spätestens 31. März 2025 beim zuständigen Landratsamt Cham einzureichen. Mit der Abgabe des Antrags bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass

  • die Kursgebühren der im Antrag aufgeführten Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer jeweils um den Nennbetrag der dem Antrag beigefügten staatlichen Gutscheine ermäßigt wurden,
  • die gewährte Zuwendung ausschließlich dafür verwendet wird, die Einnahmeausfälle sowie sonstige Aufwände (mit Ausnahme der Aufwände der Antragstellung), die durch die Gewährung von Gebührenermäßigungen auf die Kursgebühren entstanden sind, auszugleichen (Verwendungsbestätigung),
  • unvollständige oder falsche Angaben in Förderverfahren strafrechtlich relevant sein können,
  • die Zuwendungen im Fall ihrer zweckwidrigen Verwendung grundsätzlich der Rückforderung und Verzinsung unterliegen und ihm bei Abgabe einer unrichtigen Verwendungsbestätigung der Beweis für die zweckgerechte Verwendung obliegt,
  •  die Unterlagen und eingereichten Gutscheine für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren sind und jederzeit zum Zwecke der Verwendungsprüfung oder Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof eingesehen oder zur Vorlage bei der prüfenden Stelle angefordert werden können.
  • Weitere Informationen können Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration abrufen.3