Voraussetzungen und Beantragung
Es gibt zwei verschiedene Formen der Bayerischen Ehrenamtskarte:
die blaue Bayerische Ehrenamtskarte und – für besonders verdiente Ehrenamtliche – die goldene Bayerische Ehrenamtskarte.
Blaue Ehrenamtskarte
Voraussetzungen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens zwei Jahren
- Mindestalter: 16 Jahre
- wohnhaft im Landkreis Cham
Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre – bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Nachweises bei) können die blaue Bayerische Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber/innen einer Juleica (Jugendleiter-Card)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der modularen Truppausbildung (MTA)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr (seit dem 01.01.2021) sind nicht hinderlich.
Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.
Gültigkeit:
Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren (aktuell bis zum 31.12.2024) und ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gültig. Die Karte ist nicht übertragbar. Nach Ablauf muss die blaue Bayerische Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Wenn das Bürgerschaftliche Engagement vorzeitig aufgegeben wird, ist die blaue Bayerische Ehrenamtskarte dem Treffpunkt Ehrenamt wieder zurückzugeben.
Goldene Ehrenamtskarte
Voraussetzungen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens 25 Jahren
- wohnhaft im Landkreis Cham
Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre – bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei) können die Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber/innen des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten
-
Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben. Dazu zählen folgende Dienstzeitauszeichnungen für 25- und 40-jährige Dienstzeit:
- Feuerwehr-Ehrenzeichen
- BRK-Ehrenzeichen
- ASB-Ehrenzeichen
- JUH-Ehrenzeichen
- MHD-Ehrenzeichen
- DLRG-Ehrenzeichen
- THW-Ehrenzeichen
- Reservisten die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr (ab dem 01.01.2021) sind nicht hinderlich.
Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.
Gültigkeit:
Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig. Sie muss, wie die blaue Ehrenamtskarte, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden und ist, ebenfalls wie die blaue Ehrenamtskarte, nicht übertragbar.
Beantragung:
Ihr Verein, Verband, Ihre Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selber stellen erstmals einen Antrag beim Treffpunkt Ehrenamt. Bitte beachten sie die Voraussetzungen. In dem Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte muss Ihr ehrenamtliches Engagement von Ihrer Einsatzstelle bestätigt werden.
Inhaber der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte, deren Gültigkeit am 31.12.2021 endete, können beim weiteren Vorliegen der Voraussetzungen einen Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte einreichen.
Übergabe:
Die Übergabe erfolgt grundsätzlich durch das Landratsamt Cham im Rahmen einer kleinen Feier.