Voraussetzungen und Beantragung

Es gibt zwei verschiedene Formen der Bayerischen Ehrenamtskarte:

die blaue Bayerische Ehrenamtskarte und – für besonders verdiente Ehrenamtliche – die goldene Bayerische Ehrenamtskarte.

Blaue Ehrenamtskarte

Voraussetzungen:

Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre – bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Nachweises bei) können die blaue Bayerische Ehrenamtskarte erhalten:

Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr (seit dem 01.01.2021) sind nicht hinderlich.
Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.

Gültigkeit:

Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren (aktuell bis zum 31.12.2024) und ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gültig. Die Karte ist nicht übertragbar. Nach Ablauf muss die blaue Bayerische Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Wenn das Bürgerschaftliche Engagement vorzeitig aufgegeben wird, ist die blaue Bayerische Ehrenamtskarte dem Treffpunkt Ehrenamt wieder zurückzugeben.

Goldene Ehrenamtskarte

Voraussetzungen:

Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre – bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei) können die Ehrenamtskarte erhalten:

Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr (ab dem 01.01.2021) sind nicht hinderlich.
Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.

Gültigkeit:

Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig. Sie muss, wie die blaue Ehrenamtskarte, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden und ist, ebenfalls wie die blaue Ehrenamtskarte, nicht übertragbar.

Beantragung:

Ihr Verein, Verband, Ihre Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selber stellen erstmals einen Antrag beim Treffpunkt Ehrenamt. Bitte beachten sie die Voraussetzungen. In dem Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte muss Ihr ehrenamtliches Engagement von Ihrer Einsatzstelle bestätigt werden.


Inhaber der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte, deren Gültigkeit am 31.12.2021 endete, können beim weiteren Vorliegen der Voraussetzungen einen Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte einreichen.

Übergabe:

Die Übergabe erfolgt grundsätzlich durch das Landratsamt Cham im Rahmen einer kleinen Feier.