Mach mit - tauch auf

Mach mit – Tauch auf! Staatliche Förderung zur Steigerung der Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern

Beschreibung

Die Bayerische Staatsregierung hat zur wirkungsvollen Unterstützung der Schwimmfähigkeit der Vorschulkinder ein Förderprogramm erlassen.
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit.

Mit der Ausgabe von Gutscheinen (Wert max. 50,00 Euro) soll ein finanzieller Anreiz für die Teilnahme von Vorschulkindern an Kursen zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens gesetzt werden. Dadurch soll die Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern gesteigert werden.

Seit der Einführung des Förderprogramms haben mehr als 1200 Kinder aus dem Landkreis Cham ihre Gutscheine zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“ eingelöst. Ohne den großartigen Einsatz der überwiegend ehrenamtlichen Kursleiter wäre dies nicht möglich gewesen. Herzlichen Dank dafür.


Ausgabe von Gutscheinen

Die staatlichen Gutscheine werden durch die besuchte Kindertageseinrichtung jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres an die Vorschulkinder ausgereicht.


Ausgabe von Ersatzgutscheinen

Die Förderung kann grundsätzlich nur bei Vorliegen eines Originalgutscheins gewährt werden. Ersatzgutscheine oder Kopien sind nicht förderfähig. Die voraussetzungslose Ausstellung von Ersatzgutscheinen ist weiterhin nicht vorgesehen.


Vorschulkinder außerhalb von Kindergarteneinrichtungen

Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Ausreichung eines Originalgutscheins beim örtlich zuständigen Landratsamt Cham – Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege beantragen. Das Antragsformular für Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen finden Sie hier.


Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung sind Gebührenermäßigungen für Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens, die von den Kursanbietern bei Vorlage eines staatlichen Gutscheins gewährt werden.


Antragsberechtigte Kursanbieter

Zuwendungsempfänger gemäß den Förderrichtlinien sind Anbieter von Kursen zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens. Die Beantragung der Zuwendung durch die Kursanbieter erfolgt über das Antragsformular Die genauen Voraussetzungen für die Antragstellung, wie z.B. die erforderliche Mindestqualifikation der leitenden Lehrperson des Schwimmkurses und die Zuwendungsfähigkeit finden Sie hier.


Zuständige Bewilligungsstellen

Zuständige Bewilligungsstelle für die DLRG, Wasserwacht und private Anbieter im Landkreis Cham ist das Landratsamt Cham – Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege. Für Kursanbieter, die als Verein Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV) sind, ist der BLSV zuständig.

 

Gutscheinaktionsjahr 2024/2025 – Bewilligungszeitraum

Für das Gutscheinaktionsjahr 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum am 29. Juli 2024 und endet am 31. August 2025. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.

Anträge für das Gutscheinaktionsjahr 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Cham – Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege eingereicht werden.


Gutscheinaktionsjahr 2023/2024 – Verlängerung des Bewilligungszeitraums

Damit möglichst vielen Kindern, die im Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 teilnahmeberechtigt sind, die Einlösung des Gutscheins noch ermöglicht wird, wurde der Bewilligungszeitraum für das Gutscheinaktionsjahr 2023/2024 bis zum 31.12.2024 verlängert.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

  • Der ausgereichte Gutschein ist noch für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.
  • Anträge für das Gutscheinaktionsjahr 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Cham – Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege eingereicht werden.

Umfassende Informationen für Eltern und Kursanbieter
Die FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration abrufbar.