Informationen - Voraussetzungen - Onlineantrag

Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonders Bürgerschaftliches Engagement.

Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. 

Ehrenamtliche machen unsere Gesellschaft ein Stück sozialer, ein Stück wärmer. Engagierte gestalten das gesellschaftliche Leben vor Ort entscheidend mit. Sie stärken den Zusammenhalt und schaffen ein gemeinsames Miteinander in der Bevölkerung.

Ihr Engagement trägt dazu bei, dass unsere Heimat so liebens- und lebenswert ist.

Im Jahr 2009 hat der Treffpunkt Ehrenamt im Landkreis Cham zusammen mit der Firma BayerwaldMedia das Modell einer Ehrenamtskarte entwickelt. 2011 ist dieses Model in die Bayerische Ehrenamtskarte übergegangen und seither haben fast alle Landkreise und kreisfreie Städte Bayerns das Chamer Konzept übernommen. Das Besondere dabei ist, dass die teilnehmenden Regionen sich gegenseitig akzeptieren. 

Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de können Sie sich über die teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern informieren. 

Voraussetzungen zur Beantragung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Beantragung:

Ihr Verein, Verband, Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selbst stellen erstmals einen Antrag beim Treffpunkt Ehrenamt. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen. In dem Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte muss Ihr ehrenamtliches Engagement von Ihrer Einsatzstelle bestätigt werden.

Inhaber der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte, deren Gültigkeit abgelaufen ist, können beim weiteren Vorliegen der Voraussetzungen einen Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte einreichen. 

Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte

Voraussetzungen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens zwei Jahren
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Cham

Beantragung ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, d. H. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre (bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Nachweises bei):

  • Inhaber(innen) einer Juleica (Jugendleitercard) oder
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich oder
  • Ableistung eines regelmäßigen, aktiven Wehrdienstes als Reservist(in) in der Bundeswehr, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • Ableistung eines Freiwilligendienstes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die Aufwandsentschädigungen die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 €
Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.

Ein Auslagersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.

Gültigkeit:

Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren und ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gültig. Die Karte ist nicht übertragbar. Nach Ablauf kann die blaue Bayerische Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Sie sind ehrenamtlich tätig und wollen die Vorzüge der blauen Ehrenamtskarte entdecken?

Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte

Voraussetzungen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens 25 Jahren
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Cham

Beantragung ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, d. H. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre (bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei):

  • Inhaber(innen) des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten

Feuerwehrdienstleistende, Einsatzkräfte im Rettungsdienst oder Einsatzkräfte in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben. Dazu zählen folgende Dienstzeitauszeichnungen für 25- und 40- jährige Dienstzeit: 

  • Feuerwehr-Ehrenzeichen
  • BRK-Ehrenzeichen
  • ASB-Ehrenzeichen
  • JUH-Ehrenzeichen
  • MHD-Ehrenzeichen
  • DLRG-Ehrenzeichen
  • THW-Ehrenzeichen

Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.

Gültigkeit:

Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig. Sie muss, wie die blaue Bayerische Ehrenamtskarte, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden und ist, ebenfalls wie die blaue Bayerische Ehrenamtskarte, nicht übertragbar.

Sie sind ehrenamtlich seit 25 Jahren tätig und wollen die Vorzüge der goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte entdecken?

Sie möchten nicht immer eine Karte mit sich führen?

Dann können Sie die Karte auch digital erhalten!

In der digitalen Ehrenamtskarte sind der vollständige Name sowie das Ablaufdatum der berechtigten Person angegeben. Darunter ist ein QR-Code abgebildet. Gültige digitale Ehrenamtskarten sind an der farbigen Linie zu erkennen, die sich permanent um den QR-Code bewegt. So kann die gültige Karte beispielsweise von einem statischen Screenshot unterschieden werden.