Voraussetzungen und Beantragung
Es gibt zwei verschiedene Formen der Bayerischen Ehrenamtskarte:
die blaue Bayerische Ehrenamtskarte und – für besonders verdiente Ehrenamtliche – die goldene Bayerische Ehrenamtskarte.
Die blaue bayerische Ehrenamtskarte
Voraussetzungen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens zwei Jahren
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hauptwohnsitz im Landkreis Cham
Beantragung ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, d.H ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre (bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Nachweises bei):
- Inhaber/innen einer Juleica (Jugendleiter-Card)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung Feuerwehrgrundausbildung) bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der modularen Truppausbildung (MTA)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich

- Ableistung eines regelmäßigen, aktiven Wehrdienstes als Reservist in der Bundeswehr, unter der Bedingung, dass entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht wurden oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren als ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos
- Ableistung eines Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000,00 Euro pro Jahr sind nicht hinderlich.
Ein Auslagersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.
Gültigkeit:
Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren und ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gültig. Die Karte ist nicht übertragbar. Nach Ablauf kann die blaue Bayerische Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Die goldene bayerische Ehrenamtskarte
Voraussetzungen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens 25 Jahren
- Hauptwohnsitz im Landkreis Cham
Beantragung ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, d.H. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre (bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei):
- Inhaber/innen des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten
Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die einen Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben. Dazu zählen folgende Dienstzeitauszeichnungen für 25- und 40- jährige Dienstzeit:
- Feuerwehr-Ehrenzeichen
- BRK-Ehrenzeichen
- ASB-Ehrenzeichen
- JUH-Ehrenzeichen
- MHD-Ehrenzeichen
- DLRG-Ehrenzeichen
- THW-Ehrenzeichen

Reservisten die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
Gültigkeit:
Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig. Sie muss, wie die blaue Ehrenamtskarte, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden und ist, ebenfalls wie die blaue Ehrenamtskarte, nicht übertragbar.
Beantragung:
Ihr Verein, Verband, Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selber stellen erstmals einen Antrag beim Treffpunkt Ehrenamt. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen. In dem Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte muss Ihr ehrenamtliches Engagement von Ihrer Einsatzstelle bestätigt werden.
Inhaber der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte, deren Gültigkeit abgelaufen ist, können beim weiteren Vorliegen der Voraussetzungen einen Online-Antrag Bayerische Ehrenamtskarte einreichen.